AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 1.
1. 2005
ILN 4007398000007
I. Vertragsschluß
(1) Unsere Angebote sind freibleibend.
(2) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Bestellers werden nur dann und nur insoweit anerkannt, als sie von
uns schriftlich bestätigt werden.
(3) Der Umfang der Lieferung bemißt sich nach unserer Auftragsbestätigung
oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, nach dem schriftlichen Auftrag
des Auftraggebers. Teillieferungen sind zulässig.
(4) Mehr- oder Minderlieferungen sind bis zu 10% gestattet. Berechnet
wird die gelieferte Menge.
Rückstände bis 10 % des ursprünglichen Auftragswertes werden
gestrichen, bitte mit nächstem Auftrag neu bestellen.
(5) Nebenabreden und Änderungen sind nur wirksam, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt sind.
(6) Technische Änderungen, die der Weiterentwicklung unserer Artikel
dienen, behalten wir uns vor.
(7) Nachaufträge werden aus Gründen des Betriebsablaufs wie
Neuaufträge behandelt und berechtigen nicht zu Porto- oder Frachtabzügen.
(8) Sonderanfertigungen sind - unbeschadet etwaiger Gewährleistungsansprüche
- von Umtausch oder Rücknahme ausgeschlossen.
II. Preise
(1) Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart
sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen
berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die in unserem Angebot genannten Preise stehen unter dem Vorbehalt,
daß die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Positionen unverändert
bleiben. Erhöhen sich die Preise für Vormaterial, die Löhne
oder die Transportkosten in einem Maße, daß die Kalkulationsgrundlagen
nicht mehr gegeben sind, können wir die Preise in angemessenem Umfang
anpassen.
(3) Kleinstaufträge unter EUR 77,00 bedingen einen Aufschlag von
EUR 4,60. Für das Kommissionieren von Aufträgen behalten wir
uns einen Aufschlag zur Kostendeckung vor.
III. Versand- und Gefahrübergang
(1) Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung des Auftraggebers.
Erteilt der Auftraggeber keine Versandanweisungen, wählen wir Verpackung,
Versandweg und Versandart nach bestem Ermessen.
(2) Detaillistenaufträge, die einen Rechnungswert von EUR 282,00
ohne Mehrwertsteuer erreichen, sowie Grossistenaufträge, die einen
Rechnungswert von EUR 563,00 ohne Mehrwertsteuer erreichen, werden fracht-
und verpackungsfrei frei Haus geliefert. Ausgenommen sind Sonderanfertigungen
jeder Art und Industrielieferungen; hierfür gilt grundsätzlich
Lieferung ab Werk, verpackungsfrei.
(3) Die Gefahr geht mit der Absendung oder Abholung des Liefergegenstandes
auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch bei Frankolieferungen.
(4) Die Transportgefahr (Risiko des zufälligen Untergangs der Ware
auf dem Transport) trägt der Besteller auch für den Fall, daß
die Ware durch unsere eigenen Fahrzeuge befördert wird.
(5) Versicherungen gegen Schäden irgendwelcher Art werden nur auf
Verlangen des Auftraggebers und für dessen Rechnug abgeschlossen.
IV. Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug
oder innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto auf den Nettowarenwert
zu leisten.
Kleinaufträge unter EUR 128,00 sind rein netto ohne Skontoabzug zu
zahlen.
(2) Unsere Vertreter sind nicht Inkassoberechtigt.
(3) Bei Zahlung durch Scheck gilt die uns geschuldete Leistung erst mit
Einlösung des Schecks als bewirkt. Wechsel werden nur nach besonderer
Vereinbarung und erfüllungshalber ohne Skonto angenommen. Sämtliche
Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(4) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung
weiteren Schadens, insbesondere durch gerichtliche Maßnahmen oder
außergerichtliche Inkassokosten, bleibt vorbehalten.
(5) Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder liegen begründete
Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers vor, so können
wir Vorauszahlungen und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch
nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware
zurückhalten oder noch nicht bezahlte Lieferungen auf Kosten des
Bestellers zurückholen.
Bei Zahlungen über Dritte, insbesondere von Delkreder-eabkommen,
gilt die Ware erst dann als bezahlt, wenn die Zahlung bei uns selbst eingegangen
ist.
V. Liefertermine
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich
und schriftlich bestätigt werden.
(2) Wird eine vereinbarte Frist infolge eines Umstandes, den wir zu vertreten
haben, nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns eine
angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung zu setzen. Nach deren
Ablauf ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder - sofern
ihm aus der Verspätung ein Schaden erwachsen ist - eine Verzugsentschädigung
für jede volle Woche der Verspätung von 1/2 % bis zur Höhe
von im Ganzen 5 % vom Wert desjenigen Teils der Lieferung zu verlangen,
der infolge der Verspätung nicht vertragsgemäß benutzt
werden kann. Anderweitige Entschädigungsansprüche sind in allen
Fällen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, es sei denn, daß
wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
Weiter Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist richtige
und rechtzeitige Selbstbelieferung durch Vorlieferanten, sofern wir sie
mit der im kaufmännischen Rechtsverkehr üblichen Sorgfalt ausgewählt
haben.
(3) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn von uns nicht
beeinflußbare Hindernisse eintreten, z. B. behördliche Eingriffe,
Naturkatastrophen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher
Rohstoffe oder Arbeitskampfmaßnahmen (Streik, Aussperrung). Wird
die Lieferung aufgrund dieser Umstände unmöglich, werden wir
von der Lieferung frei. Über das Vorhandensein derartiger Umstände
werden wir den Auftraggeber unterrichten.
VI. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum.
Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet (sogenannter
Kontokorrentvorbehalt).
(2) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware
hat der Auftraggeber uns unter Übergabe der für eine Intervention
notwendigen Unterlagen unverzüglich zu unterrichten.
(3) Der Besteller tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in vollem Umfang an uns
ab (sogenannter verlängerter Eigentumsvorbehalt). Auf unser Verlangen
hat der Besteller die zur Einziehung erforderlichen Angaben über
die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung
mitzuteilen.
(4) Unbeschadet unserer Einziehungsbefugnis ist der Besteller jederzeit
widerruflich zur Einziehung unserer Forderungen im eigenen Namen berechtigt,
solange keine unserer Forderungen überfällig ist.
(5) Vereinnahmte Zahlungen aus dem Verkauf unserer Waren werden treuhänderisch
für uns empfangen und verwahrt.
(6) Übersteigen die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden
Sicherungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, geben wir
auf Verlangen Sicherheiten in entsprechender Höhe nach unserer Wahl
frei.
(7) Bei Anwendung des Scheck-Wechsel-Verfahrens besteht der Eigentumsvorbehalt
auch nach der Scheckzahlung fort bis wir aus der Wechselhaftung entlassen
sind.
(8) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung
berechtigt.
VII. Gewährleistung
(1) Ist der Liefergegenstand infolge eines vor dem Gefahrübergang
liegenden Umstandes mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften,
so haben wir nach unserer Wahl unentgeltlich Ersatz zu liefern oder nachzubessern.
Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
(2) Offensichtliche Mängel sind spätestens binnen 10 Tagen nach
Erhalt der Lieferung schriftlich zu rügen.
Weitergehende Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§
377, 378 HGB bleiben unberührt.
(3) Warenrücksendungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
Für Beschädigungen auf dem Rücktransport übernehmen
wir keine Haftung.
(4) Keine Haftung können wir für Mängel übernehmen,
die durch Nichtbeachten unserer Vorschriften oder ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung hervorgerufen sind oder die auf natürlicher Abnutzung
beruhen.
(5) Weitere Ansprüche des Auftraggebers gegen uns oder gegen unsere
Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch
auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Lieferungsgegenstand selbst
entstanden sind, und für Folgeschäden. Dies gilt nicht, soweit
in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder
des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
(6) Diese Regelungen gelten entsprechend bei Mängeln, die durch Beratungen
oder Anleitungen für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes
entstanden sind.
(7) Wird eine Warengutschrift für durch von uns nicht verschuldete
Rückware erteilt, so kann diese Warengutschrift nur durch einen Warenbezug
ausgeglichen werden. Barerstattung ist ausgeschlossen. Von der Warengutschrift
werden 20 % für Neuverpackung abgezogen.
VIII. Anderweitige Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche wegen verschuldeter Unmöglichkeit der
Lieferung, wegen positiver Forderungsverletzung, wegen Verletzung von
Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder von uns zu vertretender
grober Fahrlässigkeit. Dies gilt sowohl für unmittelbare als
auch für mittelbare Schäden (Folgeschäden).
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Schecks und Wechsel,
ist der Sitz unserer Firma.
(2) Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende mündliche Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der Haager
Einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.
X. Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Vertragsabreden
oder -bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Rathgeber GmbH
Sport- und Spielwarenfabrik
Postfach 60
D-34353 Staufenberg
Bahnhofstraße 2
D-34355 Staufenberg-Speele
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